Rechtsprechung
VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Versammlung "Eidbruch ist keine Heldentat! Ruhm und Ehre dem Wehrmachtssoldat!"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2011 - 5 A 462/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die …
Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09
Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 31.08.2009 - 20 L 1310/09 - abgelehnt, die hier gegen eingelegte Beschwerde des Kläger hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 01.09.2009 - 5 B 1265/09 - zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 20 L 1310/09 sowie der vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.
Zur Begründung wird zunächst zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die eingehenden Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 31.08.2009 im Verfahren 20 L 1310/09 sowie den im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des OVG NRW vom 01.09.2009 - 5 B 1265/09 - verwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09
Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der …
Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09
Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 31.08.2009 - 20 L 1310/09 - abgelehnt, die hier gegen eingelegte Beschwerde des Kläger hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 01.09.2009 - 5 B 1265/09 - zurückgewiesen.Zur Begründung wird zunächst zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die eingehenden Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 31.08.2009 im Verfahren 20 L 1310/09 sowie den im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des OVG NRW vom 01.09.2009 - 5 B 1265/09 - verwiesen.
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09
BVerfG, Beschluss vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - NJW 2010, 47, juris. - BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09
Urteil vom 25.06.2008 - 6 C 21.07 -, DVBl. 2008, 1248, juris - von der Verfassungsmäßigkeit und demzufolge von der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB ausgegangen sind, hat mittlerweile das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde betreffend das Verbot einer angemeldeten Rudolf Heß-Gedenkkundgebung in Wunsiedel entschieden, dass diese Strafvorschrift mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist. - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 5565/09
vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 = DVBl. 2004, 822.
- VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die …
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 5565/09 gegen die Verbotsverfügung des Antragsgegners vom 26.8.2009 wiederherzustellen, bleibt ohne Erfolg.